Studienleitung
Jörgen Klußmann
Tel.: +49 (0)228 47 98 98 - 57
Mobil: +49 (0) 151 572 055 28
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Weitere Informationen zur Person
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Durch den Reformprozess der Bundeswehr, angeleitet durch die „Verteidigungspolitischen Richtlinien" (VPR) des Bundesministers der Verteidigung vom Mai 2011 soll die Bundeswehr im Kern in die Lage versetzt werden, primär nationale sicherheitspolitische Ziele im Rahmen der NATO zu verfolgen. Dadurch wird die bisher erreichte friedensethische und friedenspolitische Entwicklung militärisch in gefährlicher Weise, weil einseitig, verengt.
Ein solcher Reformprozess widerspricht dem ökumenischen Leitbild eines „gerechten Friedens" von Kirchen und den elementaren Interessen auch der sicherheitspolitisch interessierten Gesellschaft an einer Friedensförderung, die auf „die Vermeidung von Gewaltanwendung, die Förderung von Freiheit und kultureller Vielfalt sowie auf den Abbau von Not" (Friedensdenkschrift der EKD 2007, S. 54) weltweit und für alle einzelnen Menschen setzt. Zu einem erfolgreichen Reformprozess bedarf es einer Auswertung des bisherigen Einsätze der Bundeswehr.
Militärische Streitkräfte können die Ursachen von „Risiken und Bedrohungen" im „strategischen Sicherheitsumfeld" Deutschlands, wie sie die VPR aufzählen (zerfallende Staaten, Terrorismus, terroristische und diktatorische Regimes, kriminelle Netzwerke, Klima-und Umweltkatastrophen, Migration, Engpässe bei Versorgung mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen, Seuchen, Epidemien, Gefährdungen durch Informationstechnik), weder dauerhaft beseitigen noch zeitweilig unter Kontrolle halten. Eine militärische „Versicherheitlichung" dieser Sachverhalte ist kontraproduktiv!
Stattdessen bedarf es eines massiven Ausbaus dezidiert gewaltfrei agierender staatlicher und ziviler Fähigkeiten in Deutschland und in der Europäischen Union einschließlich der friedenspolitischen Entwicklungsarbeit zur Vorbeugung gewaltförmiger Konflikte (Prävention), zur politischen Regelung von gewaltsamen Konflikten (Paecemaking), zum Schutz der Menschen vor Gewalt und vor der Verletzung ihrer Menschenrechte (Peacekeeping und menschliche Sicherheit) sowie zur Bearbeitung der Ursachen und Folgen von Gewalt (Peacebuilding). Die paradigmatische Leitlinie bleibt: „Wenn du den Frieden willst, bereite den Frieden vor." Die strategische Neuausrichtung der Bundeswehr nach Beendigung des Afghanistan-Krieges sollte sich am Friedensgebot des deutschen Grundgesetzes ausrichten.
Aktuell wenden sich die Teilnehmenden der Konsultation gegen
Die Konsultation der landeskirchlichen Friedensausschüsse und christlichen Friedensdienste findet seit 1980 einmal jährlich statt, in diesem Jahre auf Einladung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Konsultation will die friedensethische und friedenspolitische Debatte innerhalb und außerhalb der Kirchen anregen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 32. Friedenskonsultation / 16.06.2012